Satzung

GRÜNE JUGEND Kaiserslautern
Satzung
Präambel
Die Grüne Jugend (GJ) Kaiserslautern sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung
der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern
Ökologie, Frieden, Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten,
Solidarität, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu
den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Kaiserslautern. Wir beginnen in
Kaiserslautern.
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Die Organisation trägt den Namen Grüne Jugend Kaiserslautern.
(2) Die Grüne Jugend Kaiserslautern steht der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
Kaiserslautern nahe, ist jedoch
politisch und organisatorisch selbständig. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt und das
Land Kaiserslautern.
(3) Der Sitz der Grünen Jugend Kaiserslautern ist Kaiserslautern.
§2 Aufgaben
Die GJ Kaiserslautern stellt sich folgende Aufgaben:
(1) Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
(2) Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen
(3) Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
(4) Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Kaiserslautern innerhalb der Jugend, der
Gesellschaft und
der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend den geltenden Beschlüssen
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Grünen Jugend Kaiserslautern kann jede natürliche Person bis zum vollendeten 28.
Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GJ Kaiserslautern bekennt. Ein
Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz aus Kaiserslautern und
dem Landkreis Kaiserslautern sind
Mitglieder der Grünen Jugend Kaiserslautern und umgekehrt.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch jedes andere Mitglied der Grünen Jugend Rheinland-
Pfalz unabhängig vom Wohnort Mitglied der Grünen Jugend Kaiserslautern werden, sofern dieses
keinem weiteren Kreisverband angehört.
(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer zuständigen Gliederung der Grünen Jugend
beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des Antrags kann das Schiedsgericht der Grünen
Jugend Rheinland-Pfalz angerufen werden.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung
teilzunehmen, sowie Ämter der Grünen Jugend Kaiserslautern zu bekleiden und Anträge auf der
Mitgliederversammlung (MV) zu stellen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag oder durch Tod.
Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Die
Entscheidung gilt vorbehaltlich einer Entscheidung des Landesschiedsgerichts, sofern dieses
innerhalb von drei Monaten angerufen wird.
(5) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
§4 Gliederung und Aufbau
(1) Die Grüne Jugend Kaiserslautern setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
(2) Organe der Grünen Jugend Kaiserslautern sind die Mitgliederversammlung (MV) und der
Vorstand.
(3) Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit
ausschließen.
§5 Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Kaiserslautern. Sie setzt
sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr
statt.
Sie wird vom Vorstand elektronisch (per e-Mail) unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit
einer Frist von mindestens 1 Wochen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand
einberufen werden, wenn dies
mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist elektronisch zu stellen.
(2) Die MV
– bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ Kaiserslautern,
– nimmt Berichte entgegen,
– beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn
– beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
– berät und beschließt den Haushalt,
– nimmt den Kassenbericht entgegen.
(3) Anträge sollten (müssen aber nicht) mindestens drei Tage vor der MV eingereicht werden,
satzungsändernde Anträge müssen mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung in
Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung
verschicken oder öffentlich (beispielsweise auf der Website, in einem Wiki o.ä.) zugänglich
machen.
(4) Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
§6 Vorstand
(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und
der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend Kaiserslautern nach außen.
(2) Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Wahl eines
neuen Vorstandes.
(3) Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen und einem/einer Schatzmeister*in
zusammen und kann auf Antrag um eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen erweitert werden.
Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
(4) Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und organisatorischen
Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.
(5) Mindestens 50% der Plätze sollten von Frauen besetzt sein.
(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten
Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds
endet mit der des übrigen Vorstandes.
§7 Allgemeine Bestimmungen
(1) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die
absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Enthaltungen sind gültige
Stimmen. Erreicht keine*r der Bewerber*innen die erforderliche Mehrheit, so findet ein zweiter
Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Bewerber*innen statt, in dem die einfache
Mehrheit entscheidet.
(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird eine
Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen,
gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(3) Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen,
geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Einladung der über sie beschließenden
Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.
§8 Auflösung
(1) Die Auflösung der GJ Kaiserslautern kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit
Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Kreisverband Kaiserslautern, mit der Auflage es für die Förderung der Jugend in der
Partei zu verwenden.
§ 9 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung in Kraft.

§10 Konto

(1)Der Vorstand der Grünen Jugend Kaiserslautern, bestehend aus 2 Sprecher*Innen und Schatzmeister*In hat Zugriff auf das Konto der Grünen Jugend Kaiserslautern.

Sowohl Sprecher*Innen als auch Schatzmeister*In sind Zeichnungsberechtigt.
Um die Verwaltung des Kontos und damit verbundene Aufgaben kümmert sich der/die Schatzmeister*In

(2)Die Zugriffsrechte auf das Konto sind auf die Zeit der Mitgliedschaft im Vorstand beschränkt. Mit Verlassen des Vorstandes erlischt auch das Zugriffsrecht auf das Konto.

(3) Beim Personenwechsel im Vorstand, muss der alte und neue Vorstand gemeinsam auf der Bank erscheinen. Des weiteren wird ein Protokoll der Vorstandswahl mit Unterschriften aller ehemaligen und neuen Vorstandsmitglieder*Innen benötigt.

§11 Haushalt

(1) Der Haushalt der Grünen Jugend Kaiserslautern wird auf einer Mitgliederversammlung (MV) beschlossen. Der reguläre Geltungszeitraum beträgt 1 Jahr.
(2) Der Vorstand erstellt einen Haushaltsentwurf, auf der beschließenden Mitgliederversammlung können Änderungsanträge eingebracht werden und über diese Abgestimmt werden.

(3) Dem Vorstand der Grünen Jugend Kaiserslautern wird ein finanzieller Spielraum zur Anpassung des Haushalts gewährt, um auf nicht planbare Ereignisse und Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Die Höhe dieses Spielraums wird im Haushaltsentwurf unter dem Punkt “Reserven für Vorstandsarbeit” festgelegt.

Mach mit!